Allgemeine Reservierungsbedingungen
1. Begriffsbestimmungen
1.1. Ferienobjekt: Die im Vertrag beschriebene Unterkunft.
1.2. Anbieter: Der tatsächliche Anbieter des reservierten Ferienobjekts, der vor Ort die Dienstleistungen wie Schlüsselübergabe, Reinigung, Wartung usw. Ausführt sowie Inkassoberechtigt, für die vom Mieter gemäss Reservierung vor Ort zu bezahlenden Kosten, ist.
1.3.
Vermittlungsagentur: der Vermieter selbst, der eine Person oder eine
andere unabhängige Organisation, die für den Vermieter die
administrative Abwicklung der Reservierung regelt und die Bezahlungen
entgegennimmt, sein kann.
1.4. Mieter: Die im Reservierungsformular genannte Person, welche die Reservierung vornimmt.
1.5. Miete: Die Miete, wie im Vertrag beschrieben.
1.6. Reservierung: Die Buchung einer Unterkunft, wie im Vertrag beschrieben.
1.7. Reservierungsformular: Der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter.
1.8.
Vermieter: Im Reservierungsformular erwähnte Person oder Firma
(geschäftsführer), die die Reservierung liefert und währenddessen als
Repräsentant des Inhabers fungiert.
2. Anwendbarkeit
Diese allgemeinen Reservierungsbedingungen gelten für alle Reservierungsverträge zwischen Mieter und Euro Vermieter.
3. Zustandekommen Reservierungsvertrag
in
dem Moment, da ein Mieter über Internet, schriftlich, telefonisch, per
e-mail oder persönlich beim Vermieter oder einer anderen
Vermittlungsagentur eine Reservierung tätigt, kommt ein
Reservierungsvertrag zustande, für den diese allgemeinen
Reservierungsbedingungen gelten.
4. Änderungen
Änderungen
dieses Reservierungsvertrags und Abweichungen von diesen allgemeinen
Reservierungsbedingungen treten erst dann in Kraft, wenn sie zwischen
Vermieter oder Vermittlungsagentur und Mieter schriftlich vereinbart
worden sind.
Führen
Änderungen zu einer Erhöhung oder Verringerung der Kosten, so ist eine
sich daraus ergebende Änderung der Miete schriftlich zwischen den
Parteien zu vereinbaren.
5. Zahlungsbedingungen
reservierungen
können über das Internet, telefonisch, per e-mail oder persönlich bei
einer Vermittlungsagentur vorgenommen werden. Die vereinbarte Anzahlung,
im Allgemeinen 30% der Gesamtmiete, muss innerhalb von 3 Werktagen nach
Ausführung der Reservierung im Besitz der Vermittlungsagentur sein.
Erst dann wird die Reservierung verbindlich.
Der
Restbetrag muss spätestens 28 Tage vor dem Anreisetag bei der
Vermittlungsagentur eingegangen sein. Bei kurzfristigen Reservierungen,
ab vier Wochen vor dem Anreisedatum sind Miete und etwaige Kaution
sofort fällig.
Anzahlungen
werden nur dann zurückerstattet, wenn die Reservierung aufgrund einer
dem Vermieter oder der Vermittlungsagentur anzulastenden Ursache nicht
zustande kommt.
6. Preis
Die angegebenen Preise sind in Euro angegeben und gelten je Ferienobjekt und Woche oder pro Tag.
Wir
behalten uns das Recht vor, die Reisesumme anzupassen, wenn Änderungen
der zu zahlenden Gebühren, Geldkurse und Steuern dazu Anlass geben.
Erhöhungen dieser Kosten werden dabei netto, also ohne Zuschlag,
weiterberechnet. Druckfehler in Broschüre und Preisliste sind ebenfalls
vorbehalten. Erfolgt eine Erhöhung binnen drei Monaten nach Empfang des
Reservierungsformulars, so hat Mieter das Recht, den Vertrag aufzulösen.
Der Mieter bekommt dann seine bereits getätigten Bezahlungen
zurückerstattet.
7. Vertragsauflösung
der
Vertrag wird aufgelöst (die Reservierung wird annulliert), wenn der
Mieter den Bedingungen gemäß Punkt 5 nicht genügt. Die Anzahlung
verfällt dann zur Deckung der entstandenen Kosten und des erlittenen
Schadens, unter anderem bestehend aus Gewinnausfall.
8. Annullierung
Der
Mieter kann den Mietvertrag schriftlich bis 60 Tage vor Beginn des
Mietzeitraums annullieren. Bei Annullierung durch den Mieter bleibt die
Anzahlung von mindestens 30% im Besitz der Vermittlungsagentur. Erfolgt
die Annullierung innerhalb der Frist von weniger als 60 Tagen vor Beginn
des Mietzeitraums, schuldet der Mieter dem Vermieter die volle Miete.
9. Versicherungen
Die
Miete versteht sich zuzüglich Versicherungen, sofern nicht ausdrücklich
angegeben ist, dass sich die Miete einschließlich Versicherungen
versteht und die Art der Versicherung angegeben ist. Die
Vermittlungsagentur kann Sie evtl. über die Möglichkeit des Abschlusses
einer Reise- und/oder Annullierungsversicherung informieren.
10. Haftung Vermieter
der
Anbieter, die Vermittlungsagentur oder der Vermieter haftet nicht für
(wert-)verlust und/oder Beschädigung des Eigentums von Mieter und seinen
Mitbewohnern aufgrund unsachgemäßer Nutzung des Mietobjekts. Erleidet
der Mieter Schäden infolge von Mängeln des Mietobjekts, so ist die
Haftung von Vermieter auf die Miete beschränkt. Auf Schäden infolge
Nichterfüllung einer Leistung durch den Vermieter findet der gesetzliche
Versicherungsschutz Anwendung. Der Vermieter haftet für keine anderen
Schäden.
11. Haftung Mieter
der
Mieter, der ein Ferienobjekt (auch) für andere Bewohner reserviert, ist
Gesamtschuldner für die gesamte Miete und alle Schäden, die von ihm und
allen anderen, die mit ihm in dem gemieteten Ferienobjekt verweilen,
verursacht werden. Eine Reservierung gilt für die Anzahl auf dem
Reservierungsformular angegebener Personen. Es ist daher untersagt, das
Ferienobjekt mit mehr Personen als angegeben zu bewohnen; verweilen
dennoch mehr Personen als angegeben in dem Ferienobjekt, so kann dies
zur Auflösung des Mietvertrags und zum Verlust der Kaution führen.
Geleistete Zahlungen werden dann nicht erstattet, und der Mieter ist die
gesamte Miete schuldig. Beabsichtigt der Mieter, mehr als die
gestattete Anzahl Personen in dem gemieteten Ferienobjekt verweilen zu
lassen, so hat er vor Beginn des Mietzeitraums einen schriftlichen
Antrag dafür bei der Vermittlungsagentur einzureichen. Der Anbieter hat
das Recht, dies zu verweigern oder einen Aufschlag dafür zu verlangen.
Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienobjekt den allgemein geltenden
Normen entsprechend zu bewohnen.
12. Kaution
wir
weisen Sie darauf hin, dass Anbieter in der Regel eine Kaution, deren
Höhe vom Mietobjekt abhängt, fordern. Je nach Vermittlungsagentur
und/oder Ferienobjekt ist diese Kaution zum Zeitpunkt der Reservierung
oder am Tag der Ankunft zu zahlen. Spätestens acht Tage nach Ablauf des
Mietzeitraums wird die Kaution zurückerstattet. Bei Schaden und/oder
Verlusten am Ferienobjekt und/oder bei grober Fahrlässigkeit des Mieters
wird der gesamte Schaden von der Kaution abgezogen. Ist der erlittene
Schaden und/oder der Verlust am Ferienobjekt oder der vom Eigentümer
und/oder dem Anbieter erlittene Schaden höher als die bezahlte Kaution,
so ist der Mieter verpflichtet, dem Anbieter die Differenz zu erstatten.
Bruch, Verlust und/oder Schaden am Ferienobjekt sind dem Anbieter
unverzüglich mitzuteilen, und der Schaden wird ersetzt.
13. Aufenthaltsdauer, An- und Abreise
In
der Regel gilt ein Mindestaufenthalt von sieben Tagen. Der
gebräuchliche An- und Abreisetag kann je nach Ort variieren. Außerhalb
der Hochsaison ist es im allgemeinen möglich, jeden beliebigen Tag der
Woche als An- oder Abreisetag zu wählen. Für einen Mietzeitraum von vier
Tagen oder weniger wird in der Regel ein Zuschlag pro Tag berechnet.
Wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Vermittlungsagentur.
In den meisten Fällen werden Sie zwischen 16.00 und 18.00 Uhr am
Urlaubsort erwartet. Wenn Sie voraussichtlich nach 18.00 Uhr eintreffen
werden, muss die Schlüsseladresse von Ihnen hierüber informiert werden.
Am Abreisetag müssen Sie das Ferienobjekt vor 09.30 Uhr morgens
verlassen, andernfalls wird Ihnen ein zusätzlicher Miettag in Rechnung
gestellt.
Der
Mieter verpflichtet sich bei Abreise das Ferienobjekt in ordentlichem
Zustand zu hinterlassen. Möbel und Inventar sind an ihren ursprünglichen
Platz zurückzustellen (wie bei Ankunft). Schmutziges Geschirr soll
sauber an seinen Platz zurückgestellt werden. Der Anbieter wird nach
Abreise eine Endkontrolle durchführen, im Falle einer Nichtbeachtung,
wird der Anbieter die evtl. Anfallenden extra Kosten zum Ausführen
dieser Arbeiten, an den Mieter weiter berechnen.
14. Dokumentationen
ihre
Vermittlungsagentur wird Ihnen vor oder bei der Buchung die
erforderlichen allgemeinen Informationen über das gemietete Ferienobjekt
und die Umgebung zukommen lassen.
15. Änderung oder Aufhebung
der
Vermieter hat das Recht, in einem oder mehreren wesentlichen Punkten
Änderungen der vereinbarten Leistung vorzunehmen oder bei
schwerwiegenden Umständen die Leistung aufzuheben. Unter schwerwiegenden
Umständen werden Umstände verstanden, durch die eine weitere Einhaltung
des Vertrags von Seiten des Anbieters redlicherweise nicht verlangt
werden kann.
Bei
höherer Gewalt, Krieg, Streiks oder Naturkatastrophen kann der Anbieter
die Reservierung annullieren. In einem solchen Fall verpflichtet sich
die Vermittlungsagentur, die bereits gezahlten Beträge
zurückzuerstatten.
Zur
dauerhaften Gewährleistung der Qualität behält der Anbieter sich das
Recht vor, das Ferienobjekt durch ein vergleichbares Ferienobjekt zu
ersetzen.
16. Beanstandungen
wenn
Sie am Bestimmungsort einen Mangel oder eine Unvollkommenheit
feststellen, wird von Ihnen erwartet, dass Sie den Anbieter oder die
Agentur vor Ort darüber informieren. Auf diese Weise können weitere
Unannehmlichkeiten vermieden werden. Bei schwerwiegenden Beanstandungen
ist der Anbieter unverzüglich zu informieren. Auf diese Weise kann sich
der Anbieter schneller mit der Beanstandung befassen. Werden Ihre
Beanstandungen vor Ort nicht zu Ihrer Zufriedenheit behandelt, muss Ihre
Beanstandung innerhalb von zwei Wochen nach Verlassen des Ferienobjekts
schriftlich und begründet bei der Vermittlungsagentur eingereicht
werden; wird dies unterlassen, so ist die Beanstandung nicht mehr
zulässig. Wenn Sie ohne Rücksprache mit der Vermittlungsagentur ein
anderes Ferienobjekt beziehen oder das von Ihnen gemietete Ferienobjekt
vorzeitig verlassen, verlieren Sie jegliches Recht auf Rückerstattung.
17. Reinigungskosten
im
Internet und in der Preisliste können Sie nachlesen, ob die
Reinigungskosten beim betreffenden Ferienobjekt inbegriffen sind. Ist
dies nicht der Fall, werden die betreffenden Kosten angegeben. Diese
werden gemeinsam mit dem Mietpreis auf dem Reservierungsformular
aufgeführt. In der Regel werden diese Kosten am Anreisetag bei der
Schlüsseladresse verrechnet.
18. Bettwäsche und Handtücher
In
der Regel sind Bettwäsche und Handtücher in den Reinigungskosten oder
im Mietpreis enthalten. Um sicherzugehen, können Sie die Besonderheiten
jedes Ferienobjekts im Internet nachlesen. Es ist möglich, dass von
Ihnen erwartet wird, dass Bettwäsche und Handtücher von Ihnen selbst
wöchentlich gewechselt und bei der Rezeption der Schlüsseladresse gegen
saubere Wäsche eingetauscht werden. Im Urlaub kann man eigentlich nie zu
viele Handtücher bei sich haben, insbesondere mit einem eigenen
Swimmingpool vor der Tür. Wir empfehlen daher, selbst auch Hand- und
Badetücher mitzunehmen.
19. Sonderausstattung
In
vielen Fällen ist es möglich, sofern direkt bei der Buchung angegeben,
ein zusätzliches Bett, ein Kinderbett, einen Kinderstuhl, einen
Laufstall usw. Anzufordern.
20. Haustiere
die
meisten Hauseigentümer erlauben keine Haustiere. Nur mit ausdrücklicher
Genehmigung des Anbieters und Angabe auf der Reservierungsbestätigung
ist ein Haustier in der Villa oder auf dem dazugehörenden Gelände
erlaubt. Der Anbieter kann hierfür eine Erhöhung der Kosten für die
vorgeschriebene Endreinigung von € 52,- je Haustier berechnen.
21. Ausstattungskategorie
auf
unserer Website finden Sie auch Angaben zur Ausstattungskategorie.
Diese Kategorie ist eine Bewertung der Qualität und des Wohnkomforts für
das betreffende Ferienobjekt.
6 Sterne Sehr luxuriöse Unterkunft
5 Sterne Hervorragende Unterkunft
4 Sterne Sehr gute Unterkunft
3 Sterne Gute/mittelklasse Unterkunft
2 Sterne niederer Standard Unterkunft
22. Bauaktivitäten
die
in unserer Broschüre und auf unserer Website abgebildeten Villen sind
Privatbesitz diverser Eigentümer und befinden sich in der Regel in
großzügig angelegten Villenvierteln. Die Villen liegen also nicht in
Ferienparks. Dadurch kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass
unerwartete Bauaktivitäten in Ihrer Umgebung durchgeführt werden. Diese
Aktivitäten werden von Hauseigentümern oder Bauunternehmern
durchgeführt, die in keinerlei Beziehung zu uns stehen. Wir können somit
auch keinen Einfluss auf diese Bauaktivitäten nehmen. Sowohl die
Anbieter als auch unsere Organisation tragen aus diesem Grund keinerlei
Verantwortung für Belästigung im Zusammenhang mit Bauaktivitäten, die
nicht im Auftrag des Anbieters ausgeführt werden.
23. Satellitenfernsehen
wird
bei der Beschreibung angegeben, dass Satellitenfernsehen vorhanden ist,
beinhaltet dies nicht automatisch, dass deutsche Programme empfangen
werden können. Die oftmals ausländischen Eigentümer verfügen über
Decoder, die nicht immer für den Empfang deutscher Programme geeignet
sind.
24. Wasser und Strom
in
Ländern wie Spanien, Portugal, Frankreich und Italien kommt es öfter zu
Störungen der Wasser- und Stromversorgung. Städtische und/oder
regionale Instanzen können aus unterschiedlichen Gründen veranlassen,
dass die Lieferung von Strom und Wasser vorübergehend unterbrochen oder
eingeschränkt wird. Weder Ihr Anbieter noch unsere Organisation können
für etwaigen Schaden haftbar gemacht werden, der in diesem Zusammenhang
entsteht.
25. Energieverbrauch
in
bestimmten Jahreszeiten kann es vorkommen, dass bei Ferienobjekten mit
Heizung und/oder Klimaanlage wöchentliche Zuschläge berechnet werden.
Für genauere Informationen und Beträge können Sie die Website zu Rate
ziehen (besonderheiten der Ferienobjekte) oder sich mit Ihrer
Vermittlungsagentur in Verbindung setzen.
26. Datenschutz und Verarbeitung persönlicher Daten – spanisches Grundgesetz 3/2018 vom 5. Dezember (LOPD) –
Verantwortliche: “QUALITY RENT A VILLA, S.L.”; B-54376389; Calle Dársena de Babor S/N, Marina de Denia Edif. F2 Local 3, 03700 Denia (Alicante);
Legitimation: Notwendigkeit zur Ausführung des Vertrages und der vorvertraglichen Mittel,
Zweckbestimmung: Den im Vertrag festgelegten Service zu gewähren, ein Registrierungsformular anlegen, die gewünschte Dienstleistung zu erbringen und jede Kommunikation und / oder Meldung zu ermöglichen, die aufgrund der Beziehung zwischen den Parteien legitim ist;
Rechte: Zugang, Korrektur, Einspruch, Abschaffung, Einschränkung und Versendung auf dem Postweg an die oben genannte Adresse, mit angehängter Kopie des Personalausweises oder Pass, auch zur Mitteilung einer Reklamation bei einer zuständigen und autorisierten Kontrollstelle;
Empfänger: Zustellungen oder Übermittlungen personenbezogener Daten sind für die Beauftragung von Digitaler Dienste vorgesehen, Informatik in zentralen Speicherplätzen (cloud), Kommunikationsplattformen, andere anhängige Servicedienstleister, externe Kollaborationspartner und externe Vermietungsplattformen, sowie die nationale spanische Polizei und die Guardia Civil, zur Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen;
Aufbewahrung: Während des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien oder während der Jahre um die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, ungeachtet der Ausübung der Rechte, die unterstützend den Interessenten zustehen.
27. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
abweichend
von den gesetzlichen Bestimmungen über die Zuständigkeit des
Zivilgerichts wird jede Streitigkeit zwischen Vermieter und Mieter vor
dem zuständigen Gericht im Land und in der Region, in welcher der
Vermieter ansässig ist, ausgeführt.
Der
Mieter hat das Recht, sich binnen eines Monats, nachdem sich der
Vermieter schriftlich auf diese Bestimmung berufen hat, zur Bereinigung
der Streitigkeit für ein gemäß Gesetz oder internationalem Vertrag
zuständiges Zivilgericht zu entscheiden.
Ohne gegenteilige Nachricht darf der Vermieter die vom Mieter angegebene Adresse als korrekt betrachten.
Alle Verträge zwischen Vermieter und Mieter unterliegen dem Europäischen Recht.
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